Drehzahlgeregelte Antriebe

 
Frequenzumrichter bewirken, dass Ex-Motoren den Prozessanforderungen entsprechend drehzahlgeregelt betrieben werden können. Allerdings sind bei deren Verwendung viele zusätzliche Aspekte zu beachten.
Die Zusammenarbeit mit renommierten Firmen der Antriebstechnik, die eigene Entwicklung und Herstellung von elektrischen Maschinen und Steuerungen ermöglicht es uns Kundenwünsche optimal zu erfüllen.

Der Weg zum Ziel

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Umrichter Typ

Auswahl von Fabrikat und Typ

Sie wählen den Frequnzumrichter Hersteller nach Ihren Präferenzen oder lassen sich von uns beraten.
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Motoren Typ

Auwahl Motorenhersteller und Typ

Sie entscheiden sich direkt für ein Fabrikat oder überlassen die Auswahl uns.
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Zündschutzart

Auswahl der geeigneten Zündschutzart nach Zone und Medium

Geben Sie un die Zündschutzart an oder greifen Sie auf unsere Erfahrung zurück
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Messung

Messung der kritischen Temperaturen

Wir führen sämtliche erforderlichen Messung bei uns im Prüfstand durch
 
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Dokumentation

Erstellen der erforderlichen Dokumente

Wir erstellen oder unterstützen Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation
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Ziel

Konformität erreicht
 

Nach Zündschutzart

Grundanforderungen an Frequenzumrichter Antriebe

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Begriffserklärung

Die EG-Baumusterprüfung ist Teil eines von der Europäischen Union vorgeschriebenen und Konformitätsbewertung genannten Verfahrens, mit dem bestimmte Produkte vor deren Inverkehrbringen auf die Einhaltung von EU-Normen zu prüfen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür sind verschiedene Richtlinien im Rahmen des sogenannten Neuen Konzepts von 1985, auf dessen Grundlage europaweit einheitliche Mindestanforderungen zu gewährleisten sind. Baumusterprüfungen werden durch sogenannte Benannte Stellen durchgeführt.
Der thermische Nachweis muss von einer akkreditierten Prüfstelle oder einem zertifizierten Betrieb erbracht werden.

Der zertifizierte Betrieb muss im Besitz eines annerkanten Qualitäts- und Management-Systems und einem Zertifikat für die Produktionsüberwachung von Geräten oder Schutzsystemen oder Komponenten zur bestimmungsgemässen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen sein.
Die EU-Konformitätserklärung ist eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich.

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.

Einige EU-Richtlinien (z. B. die Maschinenrichtlinie, ATEX-Produktrichtlinie) geben vor, dass die EU-Konformitätserklärung jedem ausgelieferten Produkt beizufügen ist. In jedem Fall muss die EU-Konformitätserklärung Aufsichtsbehörden auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.